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Mitglied werden

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Vielen Dank, dass Sie sich für die Mitgliedschaft beim VDZE e. V. interessieren.

Der VDZE existiert seit 2003 und hat den Zweck, wissenschaftliche und praktische Veranstaltungen auf nationaler und internationaler Ebene durchzuführen. Der VDZE möchte den Austausch von Informationen und die Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Endodontie und verwandter Fachgebiete fördern.

Seit Ende 2014 unterstützt der VDZE als zahnmedizinischer Vertragspartner die Verbreitung von Informationen zur Zahnrettungsbox im Falle eines Frontzahntraumas an Patienten, Schulen, Sportstätten u. v. a. m.

Die Mitglieder des VDZE sind Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einer in Deutschland anerkannten strukturierten Weiterbildung im Bereich der Endodontologie.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beinhaltet den Online-Bezug des Journal of Endodontics sowie den Online-Zugang zum dentaltraumaguide.org.


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Wir unterscheiden bei der Aufnahme in „Ordentliche Mitglieder“ und „Mitglieder im Aufnahmeverfahren“.

Ordentliches Mitglied kann jede/r approbierte Zahnarzt/Zahnärztin werden, sofern

  • die Approbation in seinem/ihrem Heimatland der deutschen Approbation entspricht, der/die sich einen Stand von Kenntnissen und Fähigkeiten in einem Fortbildungscurriculum Endodontologie angeeignet hat und diese Ausbildung mit der Zertifizierung abgeschlossen hat;

  • er/sie eine abgeschlossene Ausbildung zum Endodontologie-Spezialisten/Spezialistin der DGZ oder DGET hat;

  • er/sie "Certified Member" in der European Society of Endodontology (ESE) oder der American Axxociation of Endodontists (AAE) ist;

  • er/sie einen Master-Abschluss im Bereich Endodontologie über eine Universität erlangt hat

und das entsprechende Dokument in Kopie dem Mitgliedsantrag beifügt.

In jedem Fall müssen dem Vorstand fünf dokumentierte Fälle, welche den Anforderungen des VDZE in der Weise entsprechen, wie sie auf unserer Website veröffentlich sind (s. u.).

In der Zeit zwischen Ihrem Antrag auf Mitgliedschaft und Abgabe der Fälle befinden Sie sich im Status „Mitglied im Aufnahmeverfahren“. Eine Mitgliedschaft im Aufnahmeverfahren sollte die Dauer eines Jahres nicht überschreiten. Nach dieser Zeit kann der Vorstand die Mitgliedschaft im Folgejahr unterbinden.

Hier laden Sie den Aufnahmeantrag herunter.

Hier finden Sie Informationen zu den geforderten Falldokumentationen.

Hier finden Sie die Richtlinien der AAE und der ESE.

Die vollständigen Unterlagen schicken Sie bitte an das VDZE Sekretariat an Marion Becht.

Wenn Sie Fragen zur Mitgliedschaft haben, wenden Sie sich bitte an das VDZE Sekretariat an Marion Becht.